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   BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60   

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https://dejure.org/1960,464
BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60 (https://dejure.org/1960,464)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1960 - 2 BvR 92/60 (https://dejure.org/1960,464)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1960 - 2 BvR 92/60 (https://dejure.org/1960,464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Zuständigkeitsverordnung zum G131

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Art. 33 Abs. 5 GG beläßt dem Gesetz- und Verordnunggeber grundsätzlich einen weiten Spielraum gesetzgeberischer Freiheit [vgl. BVerfGE 3, 58 [137]; 7, 155 [162]; 8, 1 [16]; 9, 268 [286], BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 -, NJW 1960 S. 1445 [1446]].

    Sie könnten "allenfalls dann beanstandet werden, wenn sie sich in besonders weitgehender grundsätzlicher Weise von den hergebrachten Regelungen des Berufsbeamtentums entfernten" [BVerfGE 3, 58 [138]].

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Diesem Ergebnis steht - anders als der Beschwerdeführer meint- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bremischen Personalvertretungsgesetz [BVerfGE 9, 268] nicht entgegen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Ob dem Beschwerdeführer, soweit er Art. 33 Abs. 5 GG als verletzt rügt, mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbare Individualrechte zustehen [vgl. BVerfGE 8, 1 [11 ff.]], kann offenbleiben.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Die Tatsache, daß in anderen Ländern eine dem § 2 Nr. 2 ZuständigkeitsVO entsprechende Regelung fehlt, stellt keinen Verstoß gegen Art. 3 GG dar [vgl. BVerfGE 10, 354 [371]].
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Denn der Beschwerdeführer hat auch Verstöße gegen Art. 2 , Art. 3 und Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gerügt, so daß im Rahmen des somit zulässigen Verfahrens geprüft werden kann, ob ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG vorliegt, obwohl dem Beschwerdeführer Individualrechte nach dieser Vorschrift möglicherweise nicht zustehen [vgl. BVerfGE 1, 264 [271]; 3, 58 [136]; 4, 294 [295]].
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts kann das Bundesverfassungsgericht nur insoweit nachprüfen, als Verfassungsrecht verletzt ist [vgl. BVerfGE 1, 418].
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Art. 33 Abs. 5 GG beläßt dem Gesetz- und Verordnunggeber grundsätzlich einen weiten Spielraum gesetzgeberischer Freiheit [vgl. BVerfGE 3, 58 [137]; 7, 155 [162]; 8, 1 [16]; 9, 268 [286], BVerfG, Beschluß vom 14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 -, NJW 1960 S. 1445 [1446]].
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvL 25/56

    Wesensgehaltsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG - Bestimmung "oberster

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1960 - 2 BvR 92/60
    Eine Aufteilung der Funktionen der obersten Dienstbehörde findet sich übrigens auch sonst im Beamtenrecht [vgl. § 151 DBG und § 187 BBG sowie § 12 Abs. 1 lit. b des nordrhein-westfälischen Änderungs- und Anpassungsgesetzes vom 15. Dezember 1952 - GVBl. S. 423 -, der vom Bundesverfassungsgericht bereits für gültig erklärt worden ist [BVerfGE 7, 358]].
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Der Landesgesetzgeber ist jedoch mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (BVerfGE 10, 354 [371]; 11, 299 [305]; 12, 139 [143]; 12, 319 [324]; 17, 319 [331]).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    Die Unwürdigkeitsklausel stellt nämlich gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen Macht übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387; § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG; § 3 Abs. 1, jetzt Abs. 2 Nr. 2 BVFG und dazu BVerfGE 11, 299; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 LAG, in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Denn die Unwürdigkeitsklausel stellt gerade die Gleichheit zwischen allen NS-Opfern in Deutschland wieder her, indem im Ergebnis diejenigen von einer Wiedergutmachung des ihnen durch die Nationalsozialisten zugefügten Unrechts ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, die selbst, als ihnen die Macht hierfür übertragen oder eingeräumt wurde, die elementaren Rechte anderer verletzt haben (vgl § 6 BEG und dazu BVerfGE 13, 46 ; § 3 Nr. 3a des Gesetzes zu Art. 131 GG und dazu BVerfGE 22, 387 ; § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Häftlingshilfegesetzes; § 3 Abs. 1, jetzt Abs. 2 Nr. 2 des Bundesvertriebenengesetzes und dazu BVerfGE 11, 299 ; § 359 Abs. 3 Nrn 1 und 2 des Lastenausgleichsgesetzes, in anderem Zusammenhang zu § 359 Abs. 2 LAG, BVerfGE 32, 249 ).
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